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REACH-Verordnung - Umsetzung in der WKK Kaltbrunn AG
REACH-Verordnung_Deutsch.pdf Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr nicht in der EU hergestellt oder eingeführt werden, wenn er nicht für jede "legale Einheit" vorregistriert und registriert wurde (dies gilt teilweise ebenfalls für Stoffe in Erzeugnissen). | REACH-Verordnung_English.pdf |
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15.05.2012
Richtigstellung des Artikels in der "Südostschweiz vom 15. Mai 2012" betreffend "WKK Immobilien AG"[mehr]
29.03.2012
Der erste Konstrukteur-Zmorge war ein voller Erfolg.[mehr]
01.01.2012
4 offene Stellen[mehr]
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